Mietverwaltung

 

Die SWS GmbH bietet auch die Verwaltung von Mietobjekten an. Die Mietverwaltung (das gesamte Objekt gehört einem oder mehreren Eigentümern) kombiniert in etwa die WEG - Verwaltung mit der Sondereigentumsverwaltung.

Der Verwalter hat im Rahmen pflichtgemäßen Ermessens alles zu tun, was zu einer ordnungsgemäßen Verwaltung in technischer, organisatorischer und kaufmännischer Hinsicht notwendig ist. Er ist verpflichtet, das Eigentum und das zu verwaltende Vermögen mit Sorgfalt zu betreuen und dabei alle mit der Verwaltung zusammenhängenden gesetzlichen Bestimmungen und vertraglichen Vereinbarungen zu beachten. Der Verwalter ist zudem berechtigt und verpflichtet, die Interessen der Eigentümer bestmöglich zu vertreten; die einzelnen wahrzunehmenden Aufgaben sind bereits unter den zuvor genannten Punkten "WEG - Verwaltung" und "Sondereigentumsverwaltung" näher definiert worden.