WEG-Verwaltung

 

Die Aufgaben und Befugnisse des zertifizierten Verwalters ergeben sich insbesondere aus dem Gesetz (Wohnungseigentumsgesetz), der Teilungserklärung, den sonstigen gesetzlichen Vorschriften sowie den gültigen Beschlüssen und Vereinbarungen gemäß § 26 WEG an. Die Bestellung erfolgt durch Beschluss in der Eigentümerversammlung. Die Unterzeichnung sollte die öffentlich beglaubigte Form berücksichtigen. Der zertifizierte Verwalter handelt im Namen und für Rechnung der Wohnungseigentümer und ist auch gegenüber Behörden, Gerichten und einzelnen Wohnungseigentümern bevollmächtigt, die Gemeinschaft zu vertreten. Zu den Leistungen des zertifizierten Verwalters gehören insbesondere die unabdingbaren und in § 27 WEG aufgeführten gesetzlichen Aufgaben. Diese Leistungen sichern der Gemeinschaft eine sachgerechte Verwaltung der gemeinschaftlichen Belange. Nachfolgend möchten wir die wesentlichen zu erbringenden Aufgaben kurz aufführen:

- Wirtschaftsplan:

Die Höhe der Hausgelder wird vom Verwalter in Form eines Planes pro Jahr vorgeschlagen. Er enthält den Ausweis der Verteilung je Kosten- bzw. Einnahmeart in Form von Gesamt- und Einzelwirtschaftsplänen je Sonder- bzw. Teileigentumseinheit.

- Jahresabrechnung:

Nach der Belegprüfung durch den Beirat erfolgt eine jährliche Abrechnung über die tatsächlichen Einnahmen und Ausgaben im Kalenderjahr als Gesamt- und als Einzelabrechnung.

- Eigentümerversammlung:

Die Durchführung der jährlichen Eigentümerversammlung sollte bis zum 30. Juni eines jeden Jahres für das jeweilige Vorjahr mit einer ordnungsgemäßen Niederschrift der Beschlüsse erfolgen.

- Hausordnung:

Der Verwalter achtet quasi rund um die Uhr auf die Einhaltung der Hausordnung durch alle Bewohner und Bewohnerinnen.

- Überwachung von Verträgen:

Der Verwalter überwacht und kontrolliert alle Verträge der Gemeinschaft bzw. des oder der Eigentümer für das Objekt, z. B. die Wartungsverträge für die Heizung, den Winterdienst, den Schornsteinfeger etc. pp..

- Geldverwaltung:

Die SWS GmbH führt und überwacht die auf den Namen der Eigentümergemeinschaft lautenden Bankkonten in Form von insolvenzsicheren Treuhandkonten. Neben dem Wirtschaftskonto wird ein separates Rücklagenkonto geführt.

- Rechnungskontrolle und Zahlung offener Beträge

- Buchführung

- Technische Kontrollen am Gemeinschaftseigentum

- Auftragsvergabe Instandhaltung und -setzung, Reparaturüberwachung

- Sofortmassnahmen bei und die Bearbeitung von Versicherungsschäden; Schadenabwicklung

- regelmäßige Überwachung der Sicherheitseinrichtungen

- Allgemeine Verwaltung